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Fiskalvertretung für ausländische UnternehmenUnternehmen mit Sitz im Ausland, die Leistungen in der Schweiz erbringen, können gegebenenfalls die Voraussetzungen für die MWST-Pflicht erfüllen. Für die korrekte Abwicklung der Mehrwertsteuer in der Schweiz wird vom Gesetzgeber ein Fiskalvertreter vorgeschrieben. Wir übernehmen Steuerstellvertretungsmandate und können dabei unsere grosse Erfahrung einbringen. Wir helfen Ihnen, eine korrekte Abwicklung der Schweizerischen Mehrwertsteuer sicher zu stellen und erledigen für Sie effizient sämtliche administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der Registrierung, den periodischen Abrechnungen und einer allfälligen späteren Löschung.
Für eine unverbindliche Offerte wenden Sie sich bitte direkt an: Weitere Informationen bei BDO Visura (www.bdo.ch):
En Français: Représentation fiscale en matière TVA pour la Suisse |
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